Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Schatzmeister, der auch Stellvertreter des Vorsitzenden ist, und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.