Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister, dem Stellvertreter des Schatzmeisters, dem Stellvertreter des Generalsekretärs sowie dem Zensor.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Im Außenverhältnis vertritt der Vorsitzende allein. In Bankangelegenheiten vertritt der Schatzmeister zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.