Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.