Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Anschaffungen in Höhe von mehr als € 5000,-- bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.