Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorsitzenden haben Alleinvertretungsberechtigung. Der Schatzmeister ist in finanziellen Angelegenheiten allein vertretungsberechtigt.