Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.