Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem oder zwei Vertreteren des Vorsitzenden, einem Schriftführer, einem Stellvertreter des Schriftführers, einem oder zwei Kassenwart/en und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes.