Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Finanzreferenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch zwei andere Vorstandsmitglieder gemeinsam.