Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Grundstückserwerb und -veräußerung sowie bei Verpflichtungen über € 5.000 ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.