Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Verfügung über Mittel des Vereins, die 500 € übersteigen, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.