| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Mitgliedern: zwei Vorsitzende, ein Schatzmeister, ein Pressesprecher und ein Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |