| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, zugleich Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte von 500,00 Euro bis 1000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes. Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 1000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |