| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 3 Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand wird in Bezug auf die Eingehung, Durchführung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |