Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 3 bis 5 Personen: dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern als stellvertretende Vorsitzende.
Der Vorsitzende vertritt einzeln; die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.