Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 1. Schatzmeister, dem 2. Schatzmeister, 1. Schriftführer und dem 2. Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
oder einem Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.