| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus höchstens sieben Mitgliedern, darunter der Präsident, der Vize-Präsident und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Präsident ist allein vertretungsberechtigt.
Der Präsident ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |