Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Präsidenten und ggf. Vizepräsidenten und Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Präsident ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.