Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden und einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte, die einen Gegenstand von mehr als 3.000,00 € haben, wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten.