| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Personen, dem ersten Vorsitzenden, Sprecher und Schriftführer und dem 2. Vorsitzenden und Kassenprüfer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. |