| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart,dem Schriftführer und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem Vorstendsmitglied oder zwei Stellvertreter oder ein Stellvertreter und zwei weitere Vorstandsmitglieder. |