Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten und dem zweiten Vizepräsidenten, dem Past-Präsidenten, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, fünf weiteren Mitgliedern des Präsidiums, dem Vorsitzenden des Senats und dem Präsidenten der AE-COMGEN.
Der Präsident, der erste Vizepräsident und der Generalsekretär sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.