Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zahlungsanweisungsberechtigt sind mit Einzelvollmacht der Vorsitzende und der Kassierer.