Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, das zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte), sowie außerdem zum Abschluß von Rechtsgeschäften jeglicher Art, die Verpflichtungen begründen können, die den Betrag von 300 EUR übersteigen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.