Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Erste und der Zweite Vorsitzende haben Einzelvertretungsbefugnis, der Schriftführer und der Schatzmeister dürfen den Verein nur gemeinsam vertreten.