Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu vier Mitgliedern, darunter stets ein Vorsitzender, ansonsten noch ein Schriftführer , ein Kassenwart und ein weiteres Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.