Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Im Rahmen der Grundsatzbeschlüsse des Vereins kan der Vorstand Rechtsgeschäfte tätigen, mit denen im Einzelfall Eigenmittel bis zu einer Höhe von 5.000,00 EUR gebunden werden.