Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem (Ersten) Vorsitzenden, dem Stellvertretenden (Zweiten) Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister (Kassierer) und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.