| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein sowie den Stellvertreter in Gemeinschaft mit dem Beisitzer. |