Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, einem Zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.