Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Vereinsmitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.