Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Dem Vorsitzenden ist jeweils eine Bankvollmacht für Zahlungen bis zu einer Höhe von 500 EUR erteilt, für alle darüber hinaus gehenden Beträge gilt eine Gesamtvollmacht mit allen Mitgliedern des Vorstandes des Vereins.