Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden, dem erstem stellvertretenden Bundesvorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Bundesvorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Bundesvorsitzenden in Gemeinschaft mit dem ersten oder zweiten stellvertretenden Bundesvorsitzenden.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von ressortgebundenen Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert ab 1.500,00 EUR die vorherige Zustimmung des Schatzmeisters und zu einem Rechtsgeschäft ab 3.000,00 EUR die vorherige Zustimmung des Bundesvorstandes benötigt wird.