Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Personen:
- dem Vorsitzenden
- dem Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden,
- dem Zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden,
- dem Schriftführer
- dem Kassenführer
- dem Beauftragten für Kultur und Wissenschaften
- dem Beauftragten für Wirtschaftskontakte.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.