Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Finanzverwalter und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für alltägliche Bankgeschäfte im Rahmen des Haushaltsplans besteht Einzelvertretungsbefugnis.