Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem pastoralen Assistenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder dem Stellvertretenden Vorsitzenden allein.
Die weiteren Vorstandsmitglieder sind nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden vertretungsberechtigt.
Bei Rechtsgeschäften, die einen Wert von 15.000 EUR übersteigen, bedarf es eines Vorstandsbeschlusses.
Der Kauf und Verkauf von Grundstücken bzw. Immobilien bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.