Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Beschlüsse müssen vom Vorstand einstimmig gefasst und protokolliert werden, wenn sie Ausgaben erfordern, die für einen oder mehrere sachlich zusammenhängende Zwecke jährlich insgesamt 2.500 EUR übersteigen. Sollen solche Ausgaben über den Betrag von 25.000 EUR hinausgehen, ist ein zustimmender Beschluss der Hauptversammlung herbeizuführen.