Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Präsidentin, zwei Vizepräsidentinnen, der Schriftführerin, der Schatzmeisterin und zwei Beisitzerinnen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Präsidentin oder eine Vizepräsidentin, jede gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.