Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist die Direktion, bestehend aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten, dem Schatzmeister und mindestens zwei Direktoren. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Präsident oder sein Stellvertreter.