Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Geschäftsführer jeweils allein oder durch den Schriftführer gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.