| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem geschäftsführenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den geschäftsführenden Vorsitzenden allein. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |