Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Geldgeschäften ab 500 EUR ist die Unterschrift eines zweiten Vorstandsmitgliedes erforderlich.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme von Darlehen.