Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister, der auch Schriftführer ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden.