Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter sowie drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, bei Verhinderung des Vorsitzenden durch seinen Stellvertreter, und ein weiteres Vorstandsmitglied.