Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus neun Personen, darunter der Präsident, der Past-Präsident, der stellvertretende Präsident, der Sekretär und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den stellvertretenden Präsidenten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.