Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens zwei, höchstens fünf stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist gemäß § 26 Abs. 2 BGB in der Weise beschränkt, dass zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts, das den Verband über mehr als 10.000 EUR verpflichtet, ein Mehrheitsbeschluss des Vorstands erforderlich ist.
Wirkungskreis: Führung der Geschäftsstelle sowie Geschäfte der laufenden Verwaltung bis 10.000,-- EUR (bei Geschäften über 10.000,-- EUR ist die Genehmigung des Vorstandes erforderlich); Arbeitsgruppen und Fachkonferenzen; Organisation von Veranstaltungen und Tagungen; Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.