Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Das Amt des Vorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden und des Schatzmeisters kann in einer Person zusammenfallen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.