Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Für die Durchführung von Vorhaben, die einen Gegenwert von 500 EUR (in Worten: fünfhundert EUR) übersteigen, bedarf der Vorstand eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, sofern die Verwendung der Mittel nicht schon durch den Zuwendenden festgelegt ist. Entsprechendes gilt für die Vornahme von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von 500 EUR (in Worten: fünfhundert EUR).
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Pfarrer.