Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, seinen beiden Stellvertretern, zwei weiteren Präsidiumsmitgliedern und dem Hauptgeschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Präsidiums oder durch den Präsidenten gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer. Ist der Präsident verhindert, so tritt an seine Stelle einer seiner Stellvertreter, wenn diese verhindert sind, ein anderes Mitglied des Präsidiums.