Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, den Vorsitzenden der Landesgruppen und den Vorsitzenden der Fachverbände.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende vertritt allein.