Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, darunter einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 5.000 EUR verpflichten, bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 befreit.